Webinar: Datenschutz für ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen
Mittwoch , 27.05.2020, 19:00
Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung aufgrund der aktuellen Situation als interaktives Webinar stattfindet (keine Präsenzveranstaltung). Das Webinar startet am 27.5. um 19:00 Uhr. Melden Sie sich zuvor über diesen Link an. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem Zugangslink zum Webinar. Achten Sie bei der Anmeldung auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten (Name, Ärztekammernummer, E-Mail-Adresse), um Ihnen DFP-Punkte anerkennen zu können.
DSGVO für ÄrztInnen & Co: Leitlinien zur vollständigen Compliance im Gesundheitswesen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit nunmehr fast zwei Jahren anwendbar. Freilich bleibt gerade im Gesundheitsbereich erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen. Die abstrakten Datenschutz-Vorgaben lassen Anleitungen für die konkrete Umsetzung in Gesundheitseinrichtungen oft schmerzlich vermissen. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten auf der Tagesordnung steht, sind die an die Datenschutzpraxis gestellten Anforderungen hoch, während viele Ausnahmen und Abweichungen von den Grundregeln in zahlreichen Sondergesetzen verstreut wurden. Der Wunsch nach einer pauschalen Orientierungshilfe ist daher groß. Im Rahmen des Vortrags "Datenschutz für ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen" soll daher ein Verständnis für konkrete Problempunkte und die damit zusammenhängenden Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen im Datenschutzrecht geschaffen werden.
Vortragende Herr Arthur Stadler Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien
Herr Tamino Chochola Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH, Wien
Inhalte
Welche Anforderungen stellt die DSGVO an ÄrztInnen und Gesundheitseinrichtungen?
Wie gehe ich mit Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten um?
Wie grenze ich datenschutzrechtliche Rollen voneinander ab?
Wie erfülle ich Betroffenenrechte?
Welche Bedingungen werden an die Datensicherheit geknüpft?
Dauer 19:00-20:30 Uhr
Für die Veranstaltung werden 2 Fortbildungspunkte aus dem Fach Sonstige Fortbildung im
Rahmen der Diplomfortbildung der ÖÄK anerkannt.
Hinweis: Fach-Fortbildung, die für die Berufsausübung sinnvoll ist, kann
angerechnet werden, auch wenn sie aus fachfremden Themenbereichen ist.