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Archiv, Gesellschaft der Ärzte







Hybridveranstaltung | Gerichtsmedizinische Aspekte bei der Behandlung gewaltbetroffener Patient:innen – Dokumentation/Beweissicherung/praktisches Vorgehen

Mittwoch , 18.02.2026, 19:00



Die Anmeldung für die Teilnahme am WEBINAR ist ab sofort HIER möglich.

Programm als PDF

Moderation
Herr Eduardo Maldonado-González
Vizepräsident der Wiener Ärztekammer
Frau Dagmar Fedra-Machacek
Vizepräsidentin der niederösterreichischen Ärztekammer

Programm

19:00 – 19:05 Uhr
Begrüßung und Einleitung
Herr Eduardo Maldonado-González
Vizepräsident der Wiener Ärztekammer
Frau Dagmar Fedra-Machacek
Vizepräsidentin der niederösterreichischen Ärztekammer

19:05 – 20:30 Uhr
Gerichtsmedizinische Aspekte bei der Behandlung gewaltbetroffener Patient:innen – Dokumentation/Beweissicherung/praktisches Vorgehen

Frau Katharina Stolz
Fachärztin für Gerichtsmedizin; Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene, Zentrum für Gerichtsmedizin, Medizinische Universität Wien

Kurzbeschreibung der Veranstaltung
Ziel ist es, einen Überblick zu geben, wie bei Patient:innen, die von Gewalt betroffen sind, Befunde gerichtsverwertbar dokumentiert werden können und welche Fälle auf jeden Fall gemeldet werden sollten. Weiters wird die Arbeit der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene vorgestellt, die allen Betroffenen zur Verfügung steht.

Anschließend Diskussion und Get2gether

Mit freundlicher Unterstützung von

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Videomitschnitte

Begrüßung und Einleitung
Herr Eduardo Maldonado-González
Vizepräsident der Wiener Ärztekammer
Frau Dagmar Fedra-Machacek
Vizepräsidentin der niederösterreichischen Ärztekammer
Gerichtsmedizinische Aspekte bei der Behandlung gewaltbetroffener Patient:innen – Dokumentation/Beweissicherung/praktisches Vorgehen
Frau Katharina Stolz
Fachärztin für Gerichtsmedizin; Leiterin der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene, Zentrum für Gerichtsmedizin, Medizinische Universität Wien



Für die Veranstaltung werden 2 Fortbildungspunkte aus dem Fach Gerichtsmedizin im Rahmen der Diplomfortbildung der ÖÄK anerkannt.
Hinweis: Fach-Fortbildung, die für die Berufsausübung sinnvoll ist, kann angerechnet werden, auch wenn sie aus fachfremden Themenbereichen ist.